Zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres
Das Obligationenrecht verpflichtet dazu, Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz während zehn Jahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Ausgestellte wie erhaltene Rechnungen fallen unter diese Pflicht.
Auch für die MWST gilt grundsätzlich dieselbe Dauer, um Abrechnungen und den Anspruch auf Vorsteuerabzug belegen zu können. Bestimmte Unterlagen im Zusammenhang mit Immobilien müssen länger aufbewahrt werden.