Wer MWST verrechnen muss
Die MWST-Pflicht hängt vom Umsatz aus Leistungen ab, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Sobald die gesetzliche Grenze von 100 000 Franken pro Jahr erreicht wird oder von Anfang an klar ist, dass sie erreicht wird, muss sich das Unternehmen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und erhält eine MWST-Nummer.
Unterhalb dieser Grenze ist eine freiwillige Unterstellung weiterhin möglich. Sie kann sinnvoll sein, wenn Ihre Kunden selbst MWST-pflichtig sind und Sie steuerbelastete Kosten haben, weniger hingegen, wenn Sie hauptsächlich Privatpersonen fakturieren.