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Zahlungsfristen und Mahnungen

Eine korrekt ausgestellte Rechnung wird nicht immer pünktlich bezahlt. Entscheidend sind eine klare Fälligkeit von Anfang an und ein im Voraus festgelegter Mahnrhythmus.

Zahlbar bei Erhalt oder innerhalb von dreissig Tagen

Ohne anderslautende Angabe ist eine Rechnung bei Erhalt fällig. In der Praxis gewähren die meisten Unternehmen dreissig Tage, grosse Organisationen teilweise länger. Die auf der Rechnung angegebene Frist ist massgebend, wenn sie akzeptiert wurde. Deshalb sollte sie auch in der Offerte oder im Vertrag erwähnt werden.

Eine kurze Frist lässt sich bei kleinen Beträgen und Privatkunden gut begründen. Bei Unternehmensmandaten ist eine realistische, eingehaltene Frist besser als eine knappe Frist, die systematisch überschritten wird.

Verzug und Verzugszins

Der Schuldner gerät nach einer Mahnung des Gläubigers in Verzug oder direkt mit Ablauf der Frist, wenn ein bestimmter Termin vereinbart wurde. Ab diesem Zeitpunkt sieht das Obligationenrecht einen Verzugszins von 5 % pro Jahr vor, sofern nicht ein höherer Satz vereinbart wurde.

Dieser Zins ist keine Sanktion, die sofort angedroht werden muss. Ein sachlicher Hinweis in den Rechnungsbedingungen genügt, um den Rahmen festzulegen, und der Zins kann geltend gemacht werden, wenn der Verzug anhält.

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Ein Mahnrhythmus in drei Schritten

Eine freundliche Erinnerung wenige Tage nach Fälligkeit reicht in den meisten Fällen: oft wurde die Rechnung vergessen oder ist im Posteingang untergegangen. Eine zweite Mahnung zehn bis fünfzehn Tage später nennt erneut Betrag, überschrittene Fälligkeit und Zahlungsweg. Die dritte ist formeller und setzt eine klare Frist.

Das beste Mahnmittel bleibt ein einfacher Zahlungsweg. Wenn Sie das Dokument mit dem QR-Zahlteil erneut beilegen, kann der Kunde in wenigen Sekunden bezahlen, oft noch während er die Nachricht liest.

Wenn sich nichts bewegt

Nach mehreren erfolglosen Mahnungen ist in der Schweiz der übliche Weg das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz beziehungsweise Sitz des Schuldners. Es kann ohne vorgängiges Urteil eingeleitet werden, gegen einen Kostenvorschuss.

Bevor es so weit kommt, ist ein Telefonat oft wirksamer als ein weiteres Schreiben. Eine schriftlich und datiert vereinbarte Ratenzahlung kann die Forderung sichern und gleichzeitig die Kundenbeziehung erhalten.

Die wöchentliche Routine

  • Rechnungen prüfen, deren Fälligkeit überschritten ist
  • Die erste Erinnerung innerhalb von fünf Tagen nach Fälligkeit senden
  • Das Dokument mit Zahlteil erneut senden, nicht nur eine Nachricht
  • Jeden Austausch mit dem Kunden mit Datum und Inhalt notieren
  • Bei der dritten Mahnung eine klare Frist setzen

Questions fréquentes

Welche Zahlungsfrist soll auf einer Rechnung stehen?
Dreissig Tage sind in der Schweiz die häufigste Referenz. Eine kürzere Frist ist bei kleinen Beträgen oder Privatkunden sinnvoll, sofern sie vor der Leistung angekündigt wurde.
Kann ich Mahngebühren verrechnen?
Nur wenn sie vereinbart wurden, etwa in vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andernfalls ist nur der gesetzlich vorgesehene Verzugszins geschuldet.
Wie hoch ist der Verzugszins?
Das Obligationenrecht sieht ohne Vereinbarung eines höheren Satzes 5 % pro Jahr vor.
Wann verjährt eine Rechnung?
Forderungen aus beruflichen Leistungen verjähren in der Regel nach fünf Jahren, die Frist hängt jedoch von der Art der Forderung ab. Offene Rechnungen sollten nicht liegen bleiben.

Auf einen Blick sehen, wer noch nicht bezahlt hat

Rechnungen werden nach Fälligkeit automatisch als überfällig markiert, und die Mahnung wird mit dem Dokument als Anhang versendet.

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