Zahlbar bei Erhalt oder innerhalb von dreissig Tagen
Ohne anderslautende Angabe ist eine Rechnung bei Erhalt fällig. In der Praxis gewähren die meisten Unternehmen dreissig Tage, grosse Organisationen teilweise länger. Die auf der Rechnung angegebene Frist ist massgebend, wenn sie akzeptiert wurde. Deshalb sollte sie auch in der Offerte oder im Vertrag erwähnt werden.
Eine kurze Frist lässt sich bei kleinen Beträgen und Privatkunden gut begründen. Bei Unternehmensmandaten ist eine realistische, eingehaltene Frist besser als eine knappe Frist, die systematisch überschritten wird.