Strukturierte Adressen sind in der QR-Rechnung bereits Pflicht
Seit dem 22. November 2025 hat Version 2.3 der Schweizer Implementation Guidelines für die QR-Rechnung die frühere Version 2.2 ersetzt. Eine der wichtigsten Änderungen: Unstrukturierte Adressen sind im Swiss QR Code nicht mehr zulässig.
Bei einer strukturierten Adresse werden die einzelnen Bestandteile separat gespeichert: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land.
Die Adresse sollte in den QR-Daten also nicht einfach als freie Textzeile wie «Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, Schweiz» hinterlegt werden. Für Menschen wirkt dieser Unterschied klein. Für Bank- und Zahlungssysteme ist er wesentlich, weil jedes Element eindeutig maschinell verarbeitet werden kann.
