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Ratgeber

QR-Rechnung 2026: strukturierte Adresse, aktuelle Regeln und die Änderung im November

Die QR-Rechnung gehört für Schweizer Selbständige und KMU längst zum Alltag. Trotzdem entwickeln sich die zugrunde liegenden Standards weiter. Gerade 2026 kann dabei Verwirrung entstehen: Oft ist von einer wichtigen Adressänderung im November die Rede, obwohl strukturierte Adressen in der QR-Rechnung bereits seit dem 22. November 2025 vorgeschrieben sind.

Bezahlung mit dem Smartphone durch Scannen eines QR-Codes

Strukturierte Adressen sind in der QR-Rechnung bereits Pflicht

Seit dem 22. November 2025 hat Version 2.3 der Schweizer Implementation Guidelines für die QR-Rechnung die frühere Version 2.2 ersetzt. Eine der wichtigsten Änderungen: Unstrukturierte Adressen sind im Swiss QR Code nicht mehr zulässig.

Bei einer strukturierten Adresse werden die einzelnen Bestandteile separat gespeichert: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land.

Die Adresse sollte in den QR-Daten also nicht einfach als freie Textzeile wie «Bahnhofstrasse 10, 8001 Zürich, Schweiz» hinterlegt werden. Für Menschen wirkt dieser Unterschied klein. Für Bank- und Zahlungssysteme ist er wesentlich, weil jedes Element eindeutig maschinell verarbeitet werden kann.

Welche Felder müssen ausgefüllt sein?

Die SIX Implementation Guidelines sehen für strukturierte Adressen insbesondere vor, dass Postleitzahl, Ort und Land vorhanden sind. Für Strasse und Hausnummer gelten je nach technischer Umsetzung zusätzliche Details und Toleranzen. Für kleine Unternehmen ist die beste Praxis jedoch einfach: Adressen möglichst vollständig und sauber in getrennten Feldern führen.

Zum Beispiel: Strasse «Bahnhofstrasse», Hausnummer «10», PLZ «8001», Ort «Zürich», Land «CH». So lassen sich die Daten zuverlässig in eine konforme QR-Rechnung übernehmen.

Warum wurde die Adresse überhaupt strukturiert?

Die QR-Rechnung ist nicht nur ein Dokument für Menschen. Im Swiss QR Code befinden sich die Zahlungsinformationen in maschinenlesbarer Form.

Strukturierte Daten erleichtern die automatische Verarbeitung, den Datenaustausch zwischen Systemen, die Validierung, die Bankverarbeitung und die Vermeidung manueller Nachbearbeitung. Die Schweiz folgt damit auch der breiteren Entwicklung rund um ISO 20022, bei der Informationen zu den beteiligten Parteien eines Zahlungsvorgangs stärker standardisiert werden.

Was ändert sich dann im November 2026?

Hier liegt der häufigste Irrtum. Für die QR-Rechnung selbst gilt die Pflicht zur strukturierten Adresse bereits seit November 2025.

Ab 14. November 2026 erfolgt jedoch eine breitere Umstellung im Schweizer Zahlungsverkehr. Strukturierte oder hybride Adressen werden für die beteiligten Parteien in den wichtigsten Zahlungsarten gemäss Swiss Payment Standards obligatorisch.

Der Termin im November 2026 betrifft also den Zahlungsverkehr und die ISO-20022-Migration insgesamt. Er ist nicht der Starttermin für strukturierte Adressen in QR-Rechnungen. Für Selbständige, die mit einer modernen Rechnungsanwendung arbeiten, kann diese Umstellung im Alltag kaum spürbar sein. KMU mit ERP-Systemen, Bankdateien, Zahlungsaufträgen oder individuellen Schnittstellen sollten ihre Prozesse hingegen gezielt prüfen.

Auch Version 2.4 der QR-Rechnung kommt im November 2026

SIX hat die Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.4 bereits veröffentlicht. Sie gelten ab 14. November 2026. Das bedeutet aber nicht, dass Rechnungssteller in Schweizer Franken ihre QR-Rechnungen erneut komplett umbauen müssen.

SIX hält ausdrücklich fest, dass Version 2.4 für die Rechnungsstellung in CHF keine technischen Anpassungen mit sich bringt. Version 2.3 bleibt zudem bis November 2027 parallel gültig. Für die meisten Schweizer Selbständigen und KMU ist es 2026 deshalb wichtiger, saubere strukturierte Stammdaten zu führen, als eine grosse technische Migration vorzubereiten.

Woran erkennt man eine korrekt strukturierte Adresse?

Auf dem sichtbaren PDF darf die Adresse weiterhin ganz normal und gut lesbar dargestellt werden. Die Struktur betrifft vor allem die Daten, die im Swiss QR Code gespeichert werden.

Eine Rechnungssoftware sollte deshalb separate Eingabefelder verwenden und daraus den QR-Code gemäss aktuellem Standard erzeugen. Angaben wie «Beispiel GmbH», «Bahnhofstrasse», «10», «8001», «Zürich» und «CH» müssen technisch als einzelne Elemente verstanden werden und nicht als ein einziger freier Textblock.

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Gilt das auch für die Kundenadresse?

Die QR-Rechnung kann auch Angaben zum Zahlungspflichtigen enthalten. Wenn dessen Adresse im Swiss QR Code enthalten ist, muss auch sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen.

Deshalb lohnt sich ein Blick auf ältere Kundendaten. Typische Probleme sind die Hausnummer im Strassenfeld, PLZ und Ort in einem gemeinsamen Feld, ein fehlendes Land, die komplette Adresse in einer Freitextzeile oder eine veraltete Anschrift. Die Einführung strukturierter Daten ist somit auch eine gute Gelegenheit, den Kundenstamm zu bereinigen.

QR-IBAN, IBAN und Referenzen sind ein separates Thema

Die Adresse ist nur ein Teil der QR-Rechnung. Auch Kontoart und Referenz müssen zusammenpassen. Vereinfacht gilt: bei einer QR-IBAN wird eine QR-Referenz verwendet, bei einer normalen IBAN können je nach Fall beispielsweise eine SCOR-Referenz oder eine unstrukturierte Mitteilung verwendet werden.

Ein optisch korrekt erzeugter QR-Code ist nicht automatisch inhaltlich korrekt. Ungültige Kombinationen können technisch zwar als Grafik entstehen, aber bei der Verarbeitung Probleme verursachen. Darum sollte eine Rechnungssoftware die Daten bereits bei der Erstellung validieren.

Mehr Sonderzeichen seit Version 2.3

Version 2.3 hat zudem den unterstützten Zeichensatz erweitert. Das ist gerade für die mehrsprachige Schweiz sinnvoll. Firmen-, Personen- und Ortsnamen enthalten regelmässig Umlaute, Akzente und weitere Zeichen.

Dadurch können Daten näher an ihrer korrekten Schreibweise verarbeitet werden. Trotzdem muss der Name des Zahlungsempfängers weiterhin sauber mit den Angaben zum verwendeten Konto übereinstimmen.

Was MySwissInvoice vereinfachen soll

Für das Erstellen einer Rechnung sollten Sie weder die interne Struktur des Swiss QR Codes noch jede Versionsnummer der Implementation Guidelines kennen müssen. Unternehmens- und Kundendaten werden einmal sauber erfasst, danach wiederverwendet und daraus konforme QR-Rechnungen erstellt.

Das Tool soll kein vollständiges ERP und keine umfassende Buchhaltungssoftware ersetzen. Für Selbständige und kleine Unternehmen liegt der Mehrwert darin, dass ein schlankes Werkzeug Adressdaten strukturiert speichert, unzulässige Kombinationen vermeidet, professionelle Rechnungen erzeugt, Kunden und Leistungen wiederverwendbar macht und Änderungen der Schweizer Standards berücksichtigt.

Die zwei wichtigsten Daten

22. November 2025: In der QR-Rechnung sind gemäss Version 2.3 nur noch strukturierte Adressen zulässig. 14. November 2026: Im Schweizer Zahlungsverkehr werden strukturierte oder hybride Adressen breiter obligatorisch, und die QR-Rechnung Version 2.4 tritt in Kraft.

Wer bereits mit strukturierten Adressdaten und einer aktuellen Lösung arbeitet, hat die wichtigste Umstellung also schon vollzogen. 2026 geht es weniger darum, sich vor einer «neuen QR-Rechnung» zu fürchten, sondern darum, die Stammdaten sauber zu halten und sicherzustellen, dass die verwendete Lösung den SIX-Vorgaben folgt.

Praktische Checkliste für 2026

  • Ist Ihre eigene Adresse in separaten Feldern gespeichert?
  • Sind PLZ, Ort und Land korrekt ausgefüllt?
  • Ist auch die Kundenadresse strukturiert, wenn sie im QR-Code enthalten ist?
  • Passen IBAN bzw. QR-IBAN und Referenztyp zusammen?
  • Lautet der Betrag auf CHF oder EUR?
  • Stimmen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit dem Konto überein?
  • Arbeitet Ihr Tool mit aktuellen QR-Rechnungs-Spezifikationen?
  • Falls Sie Zahlungsdateien mit Bank oder ERP austauschen: Sind Ihre Prozesse auf November 2026 vorbereitet?

Häufige Fragen

Seit wann ist die strukturierte Adresse in der QR-Rechnung Pflicht?
Seit dem 22. November 2025, dem Inkrafttreten von Version 2.3 der Implementation Guidelines. Unstrukturierte Adressen sind im Swiss QR Code nicht mehr zulässig.
Was passiert am 14. November 2026?
Strukturierte oder hybride Adressen werden im Schweizer Zahlungsverkehr breiter obligatorisch, und Version 2.4 der QR-Rechnung tritt in Kraft. Es ist nicht der Starttermin der Pflicht für die QR-Rechnung selbst.
Müssen QR-Rechnungen wegen Version 2.4 angepasst werden?
Nein. SIX hält fest, dass Version 2.4 für die Rechnungsstellung in Schweizer Franken keine technischen Anpassungen erfordert, und Version 2.3 bleibt bis November 2027 parallel gültig.
Welche Adressfelder sind zwingend?
Postleitzahl, Ort und Land müssen in einer strukturierten Adresse vorhanden sein. Für Strasse und Hausnummer gelten nuanciertere Regeln, sie sollten aber getrennt erfasst werden.

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