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Ratgeber

Ihre erste Rechnung nach der Firmengründung

In den ersten Wochen nach der Gründung bleibt wenig Zeit für Administration. Diese Seite zeigt in der richtigen Reihenfolge, was Sie für Ihre erste Rechnung in der Schweiz benötigen, ob Sie eine Einzelfirma, eine GmbH oder ein kleines Dienstleistungsunternehmen gegründet haben.

AR
Atelier Rive

Atelier Rive Sàrl

Rue du Marché 12

1204 Genève

Facture

2026-014

Échéance 30.04.2026

Facturé à

Helvetia Studio SA

Bahnhofstrasse 4

8001 Zürich

Période

01.03 au 31.03.2026

TVA

CHE-123.456.789

DésignationQtéCHF
Mandat de conseil, mars12 h1 860.00
Atelier de cadrage1640.00
Déplacements3180.00
Sous-total2 680.00
TVA 8.1 %217.10
Total CHF2 897.10

Compte / payable à

CH44 3199 9123 0008 8901 2

Atelier Rive Sàrl, 1204 Genève

Référence

21 00000 00003 13947 14300 09017

Monnaie

CHF

Montant

2 897.10

Angaben zu Ihrem Unternehmen zusammenstellen

Sie benötigen den genauen Firmennamen, Ihre vollständige Adresse, eine Kontaktadresse und die geschäftlichen Bankangaben. Diese Daten erfassen Sie einmal und übernehmen sie danach auf jede Rechnung.

Ist Ihr Unternehmen im UID-Register eingetragen, geben Sie die UID an. Geschäftskunden suchen diese Angabe häufig auf einer Rechnung, auch wenn sie in Ihrem konkreten Fall nicht zwingend erforderlich ist.

Ihre MWST-Situation prüfen

Nicht jedes neu gegründete Unternehmen verrechnet MWST. Die Steuerpflicht hängt unter anderem vom erzielten Umsatz und von der Art der Leistungen ab. In bestimmten Fällen ist auch eine freiwillige Anmeldung möglich.

Solange Sie nicht MWST-pflichtig sind, weist die Rechnung weder einen MWST-Satz noch einen MWST-Betrag aus. Es darf auch nicht der Eindruck entstehen, die Steuer sei im Preis enthalten. Sobald Sie steuerpflichtig sind, erscheinen die UID mit dem Zusatz MWST, der angewandte Satz und der entsprechende Betrag auf der Rechnung. Bei Unsicherheit ist die Eidgenössische Steuerverwaltung die Referenzstelle.

Die Nummerierung mit der ersten Rechnung festlegen

Mit der ersten Rechnung legen Sie die Systematik für die kommenden Jahre fest. Ein einfaches Format wie F-2026-0001 ist sofort verständlich und leicht abzulegen. Entscheidend ist eine fortlaufende Folge ohne Lücken und ohne wiederverwendete Nummern.

Eine bereits versandte Rechnung wird bei einem Fehler nicht gelöscht. Stellen Sie eine neue Rechnung mit neuer Nummer aus und weisen Sie den Kunden darauf hin, dass sie die vorherige ersetzt.

Die Leistung so beschreiben, dass der Kunde sie wiedererkennt

Vor der Zahlung liest der Kunde selten nochmals den Vertrag, sondern die Rechnung. Jede Position sollte deshalb Leistung, Menge, Einheit und Einzelpreis enthalten. Bei Arbeiten über mehrere Wochen gehört auch der Leistungszeitraum dazu.

Eine Bezeichnung, die auch für eine Drittperson wie Buchhaltung oder Geschäftspartner verständlich ist, beschleunigt die interne Freigabe beim Kunden.

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Zahlteil mit QR-Code hinzufügen

In der Schweiz enthält der untere Teil der Rechnung den Zahlteil mit QR-Code. Der Kunde scannt ihn, die Zahlungsdaten werden automatisch übernommen und Fehler bei IBAN oder Betrag werden vermieden.

Für den Einstieg genügt eine normale IBAN. Die QR-IBAN unterscheidet sich von Ihrer üblichen IBAN und wird verwendet, wenn Sie mit einer strukturierten Referenz arbeiten, die Ihre Bank den Zahlungseingängen automatisch zuordnet.

Zahlungsfrist festlegen und Zahlung verfolgen

Eine klare Fälligkeit, häufig dreissig Tage, verhindert Missverständnisse. Ohne Angabe ist die Rechnung grundsätzlich sofort fällig, was für viele Kunden dennoch unklar bleibt.

Richten Sie von Anfang an einen zentralen Ort ein, an dem Sie sehen, was versandt, bezahlt oder überfällig ist. Diese Übersicht wirkt sich in den ersten Monaten stärker auf die Liquidität aus als die einzelne Mahnung.

Dokumente aufbewahren und weitergeben

Geschäftsunterlagen sind in der Schweiz zehn Jahre aufzubewahren. Bewahren Sie jede ausgestellte Rechnung in einem stabilen Format zusammen mit den zugehörigen Daten auf.

Wenn Sie mit einer Treuhand arbeiten, klären Sie bereits im ersten Monat, in welchem Format die Unterlagen benötigt werden. Ein tabellarischer Export der Rechnungen und Positionen deckt die meisten Anforderungen ab.

Vor dem Versand Ihrer allerersten Rechnung

  • Korrekter Firmenname, Adresse und Kontaktdaten
  • UID, falls Ihr Unternehmen eingetragen ist
  • MWST-Situation geprüft, Satz nur bei Steuerpflicht angewendet
  • Eindeutige Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum
  • Leistungen mit Menge, Einheit und Einzelpreis beschrieben
  • Korrekte IBAN und Zahlteil mit QR-Code
  • Fälligkeit angegeben und Kopie aufbewahrt

Häufige Fragen

Darf ich vor dem Handelsregistereintrag Rechnungen stellen?
Eine Eintragung ist nicht in jeder Situation vorgeschrieben und hängt unter anderem von Rechtsform und Umsatz ab. Eine Rechnung bleibt gültig, wenn Aussteller, Kunde, Leistung und Betrag klar erkennbar sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Eintragungspflicht besteht, finden Sie die Vorgehensweise im KMU-Portal des Bundes.
Muss ich auf meiner ersten Rechnung MWST verrechnen?
Nur wenn Sie MWST-pflichtig sind. Solange keine Steuerpflicht besteht, enthält die Rechnung weder MWST-Satz noch MWST-Betrag. Die Steuerpflicht richtet sich nach konkreten Kriterien, die Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung prüfen sollten.
Mit welcher Rechnungsnummer soll ich beginnen?
Jedes gut lesbare Format ist geeignet, wenn Sie es konsequent weiterführen. Viele beginnen mit dem laufenden Jahr und einem Zähler, zum Beispiel F-2026-0001.
Brauche ich eine QR-IBAN, um eine Rechnung auszustellen?
Nein. Der Zahlteil funktioniert auch mit einer normalen IBAN. Eine QR-IBAN wird relevant, wenn Sie eine strukturierte Referenz verwenden möchten, die Ihre Bank automatisch einem Zahlungseingang zuordnet.
Was tun, wenn mein erster Kunde nicht bezahlt?
Erinnern Sie kurz nach der Fälligkeit schriftlich und senden Sie die Rechnung nochmals mit. Eine freundliche, datierte Zahlungserinnerung reicht in den meisten Fällen aus und schafft zugleich einen nachvollziehbaren Nachweis, falls sich die Situation hinzieht.
Kann ich mit einem einfachen Textdokument fakturieren?
Grundsätzlich ja. Sie müssen den konformen Zahlteil mit QR-Code jedoch selbst erstellen, was eine Textverarbeitung nicht übernimmt. Deshalb wechseln viele neue Unternehmen bereits für die erste Rechnung zu einem spezialisierten Fakturierungstool.

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