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Ratgeber

Fakturierung einer GmbH in der Schweiz

Eine GmbH stellt Rechnungen im eigenen Namen aus, nicht im Namen ihrer Gesellschafter. Das betrifft vor allem drei Punkte: den Firmennamen auf der Rechnung, die Identifikationsangaben für Geschäftskunden und eine saubere Ablage für den Jahresabschluss.

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Unter dem exakten Firmennamen fakturieren

Auf der Rechnung steht die im Register eingetragene Firma inklusive Rechtsform, nicht eine ungefähre Geschäftsbezeichnung. Kann die Buchhaltung des Kunden die juristische Person nicht eindeutig zuordnen, wird die Rechnung zurückgewiesen oder später bezahlt.

Als Adresse wird der Sitz angegeben. Arbeiten Sie an einem anderen Ort, kann zusätzlich eine Korrespondenzadresse aufgeführt werden, sie ersetzt den Sitz jedoch nicht.

UID und Identifikation

Eine eingetragene GmbH verfügt über eine UID. Wenn Sie diese auf der Rechnung angeben, vermeiden Sie Rückfragen von Geschäftskunden, die Sie als Lieferanten erfassen müssen.

Ist die Gesellschaft MWST-pflichtig, wird dieselbe Nummer mit dem Zusatz MWST auf der Rechnung ausgewiesen.

MWST vor der Rechnungsstellung prüfen

Die MWST-Pflicht einer GmbH hängt unter anderem vom Umsatz und von der Art der Leistungen ab, nicht von der Rechtsform selbst. Eine junge Gesellschaft kann deshalb zunächst ohne MWST fakturieren und später steuerpflichtig werden.

Ab Beginn der Steuerpflicht werden Satz und Betrag auf den folgenden Rechnungen je Position und Steuersatz ausgewiesen. Die geltenden Regeln und Sätze veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung.

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Nummerierung und Konsistenz im Geschäftsjahr

Eine Gesellschaft erstellt Jahresabschlüsse. Die Rechnungsnummerierung muss deshalb über das Geschäftsjahr fortlaufend bleiben, ohne Lücken oder Doppelungen, auch wenn mehrere Personen Rechnungen ausstellen.

Entscheidend ist nicht die einzelne Rechnung, sondern der Gesamtbestand: Nummern, Beträge und Daten müssen zwischen den an Kunden versandten Dokumenten und den Unterlagen für die Treuhand übereinstimmen.

Bankverbindung der Gesellschaft

Zahlungen gehen auf das Konto der Gesellschaft, nicht auf ein Privatkonto. Der Zahlteil mit QR-Code enthält diese Bankangaben, Betrag und Referenz und erleichtert so die Zuordnung der Zahlungseingänge.

Mit QR-IBAN und strukturierter Referenz lässt sich jede eingegangene Zahlung eindeutig einer bestimmten Rechnung zuordnen. Das wird bereits bei einigen Dutzend Rechnungen pro Jahr hilfreich.

Arbeit für die Treuhand vorbereiten

Die meisten Treuhandstellen benötigen zwei Dinge: die ausgestellten Dokumente und eine Tabelle mit Rechnungen, Beträgen, Daten, Status und angewandten Sätzen. Ein tabellarischer Export deckt diesen Bedarf ab, ohne dass Sie ein vollständiges Buchhaltungsprogramm benötigen.

Die monatliche Ablage dauert wenige Minuten, die Rekonstruktion am Jahresende schnell einen ganzen Tag. Der Unterschied liegt nur in der Regelmässigkeit.

Kontrollen speziell für eine GmbH

  • Exakter Firmenname inklusive Rechtsform
  • Sitzadresse gemäss Register
  • UID angegeben, mit Zusatz MWST bei Steuerpflicht
  • Fortlaufende Nummerierung im Geschäftsjahr, auch bei mehreren Personen
  • Bankkonto der Gesellschaft, niemals ein Privatkonto
  • Regelmässiger Export für die Treuhand

Häufige Fragen

Muss eine GmbH zwingend MWST verrechnen?
Nein. Die Steuerpflicht hängt unter anderem von Umsatz und Art der Leistungen ab, nicht von der Rechtsform. Eine nicht MWST-pflichtige GmbH stellt Rechnungen ohne MWST-Ausweis aus.
Muss die UID auf jeder Rechnung stehen?
Ist die Gesellschaft MWST-pflichtig, gehört die Nummer mit dem Zusatz MWST zu den erwarteten Angaben. In anderen Fällen bleibt die UID eine sinnvolle Angabe, weil Geschäftskunden sie häufig für ihre Kreditorenbuchhaltung benötigen.
Können mehrere Gesellschafter Rechnungen ausstellen?
Ja, sofern alle dieselbe Nummerierung und denselben Kundenstamm verwenden. Andernfalls entstehen bereits in arbeitsreichen Monaten doppelte Rechnungsnummern.
Kann eine Schweizer GmbH Rechnungen in Euro stellen?
Der Schweizer Zahlteil unterstützt Franken und Euro. Bei Schweizer Kunden ist der Franken weiterhin die übliche Referenz. Bei ausländischen Kunden sollten Sie vor der Rechnungsstellung die anwendbare MWST-Behandlung prüfen.
Wie lange muss eine GmbH Rechnungen aufbewahren?
Zehn Jahre, wie andere Geschäftsunterlagen auch, in einem stabilen und lesbaren Format. Den Rahmen für die Aufbewahrung legt das Obligationenrecht fest.

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