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Ratgeber

Fakturierung einer Einzelfirma

Bei einer Einzelfirma sind Unternehmen und Inhaber rechtlich eng miteinander verbunden. Auf der Rechnung betrifft das vor allem die verwendete Firma und die klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Geldflüssen.

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Welcher Name gehört auf die Rechnung?

Eine Einzelfirma fakturiert unter einer Firma, die den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthält. Eine Fantasiebezeichnung kann zusätzlich als Geschäftsname erscheinen, ersetzt diese Identifikation aber nicht.

Die angegebene Adresse ist die Geschäftsadresse. Sie muss dem Kunden ermöglichen, Sie eindeutig zu erreichen und zu identifizieren.

Mit oder ohne MWST

Viele Einzelfirmen fakturieren zu Beginn ohne MWST. Die Steuerpflicht hängt unter anderem vom erzielten Umsatz und von der Art der Leistungen ab. Eine freiwillige Anmeldung ist ebenfalls möglich.

Ohne Steuerpflicht erscheint keine MWST-Zeile, und kein Betrag darf den Eindruck erwecken, die Steuer sei enthalten. Bei Steuerpflicht stehen UID mit Zusatz MWST, Steuersatz und Betrag auf der Rechnung. Die genauen Kriterien veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung.

Geschäft und Privatbereich trennen

Ein eigenes Konto für die Geschäftstätigkeit, auch ein einfaches, erspart am Jahresende aufwendiges Sortieren. Der Zahlteil Ihrer Rechnungen verweist dann auf dieses Konto und Zahlungseingänge lassen sich leicht den ausgestellten Dokumenten zuordnen.

Für Dokumente gilt dasselbe: Ein Jahresordner für ausgestellte Rechnungen genügt, wenn Sie diese Ordnung ab der ersten Rechnung konsequent einhalten.

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Eine Nummerierung, die langfristig funktioniert

Eine fortlaufende Folge ohne Lücken und ohne wiederverwendete Nummern ist in der Praxis die entscheidende Regel. Das konkrete Format ist zweitrangig, solange es konstant bleibt.

Eine fehlerhafte Rechnung wird nicht gelöscht. Stellen Sie eine Korrekturrechnung mit neuer Nummer aus und kennzeichnen Sie klar, dass sie die vorherige ersetzt.

Bezahlt werden, ohne dreimal nachzufassen

Drei Punkte zählen besonders: Rechnung rasch nach der Leistung senden, eine klare Fälligkeit angeben und mit dem QR-Zahlteil eine Zahlung ohne manuelle Dateneingabe ermöglichen.

Eine gute Übersicht ergänzt das Ganze. Wenn Sie auf einen Blick sehen, was überfällig ist, können Sie rechtzeitig erinnern, bevor verspätete Zahlungen beim Kunden zur Gewohnheit werden.

Monatliche Routine für die Einzelfirma

  • Jeden Auftrag direkt nach Abschluss fakturieren
  • MWST-Situation mindestens einmal pro Jahr prüfen
  • Zahlungen auf ein eigenes Geschäftskonto erhalten
  • Überfällige Rechnungen einmal pro Woche prüfen
  • Eine Kopie jeder ausgestellten Rechnung aufbewahren

Häufige Fragen

Was ist beim Fakturieren als Einzelfirma anders als bei einer Gesellschaft?
Die Rechnung enthält dieselben wesentlichen Angaben. Der Unterschied liegt in der Identifikation des Ausstellers, einmal eine Person unter ihrem eigenen Namen, einmal eine separate juristische Person, sowie in den daraus folgenden Buchführungspflichten.
Braucht eine Einzelfirma eine UID?
Viele Einzelfirmen verfügen über eine UID. Spätestens bei MWST-Pflicht wird sie mit dem entsprechenden Zusatz auf der Rechnung erwartet.
Kann ich gelegentlich ohne formelle Unternehmensstruktur Rechnungen stellen?
Eine Rechnung bleibt gültig, wenn Aussteller, Kunde, Leistung und Betrag klar erkennbar sind. Eintragungs- und Anschlusspflichten hängen von Ihrer Situation ab und sollten bei den zuständigen Behörden geprüft statt angenommen werden.
Brauche ich ein Geschäftskonto?
Es ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Ein separates Konto macht Zahlungseingänge nachvollziehbar und verhindert, dass Sie beim Jahresabschluss private Bewegungen aussortieren müssen.
Wie bereite ich die Unterlagen für meine Treuhand vor?
Geben Sie die ausgestellten Rechnungen zusammen mit einer Tabelle zu Nummern, Daten, Beträgen, Status und angewandten Sätzen weiter. Ein regelmässiger tabellarischer Export reicht in den meisten Fällen aus.

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